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Mit dem Begriff Pay-in Kind-Anleihe verbunden ist die Tatsache, dass der Emittent der Anleihe ein vertraglich eingeräumtes Wahlrecht derart eingeräumt bekommt, dass er die mit der Begebung verbundenen Verpflichtungen zur Tilgung und Zinszahlung vornimmt oder statt dessen neue Anleihen an die Anleiheinhaber begibt. Der Sinn besteht darin, dass damit ggf. (z. B. in Zeiten von Finanzmarktverspannungen oder Krisen) anstehende Zahlungsverpflichtungen verzögert werden können.

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