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Zum allgemeinen Verständnis: Ordergebühren werden fällig, wenn ein Wertpapierhandel mit Aktien oder Anleihen stattgefunden hat. Mit unterschiedlichen Ordergebühren und Ordergebühr-Modellen, die in den letzten Jahren jedoch eine Kostenreduzierung erfahren haben, versuchen die Anbieter konkurrenzfähig zu bleiben. Dabei gibt es zwei Variationen: Die Order-Flat und die Einzelabrechnung der Ordergebühren in Prozent, bezogen auf das Ordervolumen. Bei der Order-Flat zahlt man – unabhängig vom Ordervolumen – einen Festpreis. Die zweite Variante bietet die Berechnung in Bezug auf die Höhe des Ordervolumens an. Diese Ordergebühren setzen sich aus folgenden Gebühren zusammen: 1) Den Gebühren der Anbieter (Bank oder Broker), die sie für sich selbst veranschlagen, und 2) aus den fremden Spesen, Gebühren, Courtage, Clearing-Gebühren für inländische Wertpapiere und Porto, die nur an den Kunden weitergeleitet werden. Bei den an ausländischen Börsen gehandelten Wertpapieren können noch weitere Kosten hinzukommen. Inzwischen findet man vergleichsweise bei Ordervolumen bei inländischen Wertpapieren bis zu € 5.000 schon Ordergebühren ab € 15 und ab € 5.000 von bis zu € 20. Bei ausländisch gehandelten Wertpapieren bis zu € 5.000 fallen Ordergebühren ab € 35 bis € 40 an und ab € 5.000 mit ca. € 45 an. Viele Anbieter versuchen auch, durch Rabattaktionen diese Transaktionen für den Anleger attraktiver zu machen.

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