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Die Abkürzung KAGG steht für „Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften“. Es ist quasi der Vorgänger des Investmentgesetzes (InvG) vom 15.12.2003 (BGBl. I, S. 2676), i. d. F. d. l. Ä. vom 22.06.2011 (BGBl. I, S. 1126. Mit dieser neuen gesetzlichen Regelung war die Absicht verbunden, den Investmentstandort Deutschland fortzuentwickeln und damit rechtliche Rahmenbedingungen zur starken Konkurrenz aus Staaten wie Luxemburg, Großbritannien oder Irland zu schaffen.

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