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Unter dem Begriff „Fusion“ wird der Zusammenschluss oder die Verschmelzung von mindestens zwei oder mehr Unternehmen zu einem Unternehmen verstanden. Sie stellt somit eine Form der Unternehmensübernahme dar. Im heutigen Sprachgebrauch ist der Inhalt des Begriffs nicht mehr nur auf den rein rechtlichen Tatbestand beschränkt. Er umfasst jeden Zusammenschluss zweier (od. mehr) Unternehmen, ohne nur auf die rechtliche Ausgestaltung abzusehen. Somit fällt auch der Kauf eines Unternehmens durch ein anderes unter diesen Begriff. Als wesentliche Rechtsgrundlage gilt das Umwandlungsgesetz, das Rechtsnormen zur Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und zur Vermögensübertragung zum Inhalt hat, die ihrer Rechtsnatur nach Rechtsträger gesellschafts- vereins- oder genossenschaftsrechtlicher Art sind.

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