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Der Freimakler ist zunächst ein Makler wie jeder andere. Er ist ein privatrechtlicher Makler und ist in den Marktsegmenten der jeweiligen Präsensbörse, aber auch im Computerhandel tätig und berechtigt, am Börsenhandel teilzunehmen. Freie Makler vermitteln den Abschluss von Wertpapiergeschäften, die nicht im regulierten Markt gehandelt werden. Sie haben nicht die Kompetenz eines Skontroführers, nämlich Preise festzustellen. Freien Maklern ist es gestattet, auch für eigene Rechnung zu kaufen und zu verkaufen. Ggf. treten sie für Banken auf, und übernehmen die Funktion eines Vermittlers soweit diese Banken keine oder nicht ausreichend eigene Makler an der Börse haben. Das Tätigwerden eines freien Maklers setzt dessen Zulassung durch die Geschäftsführung der jeweiligen Börse voraus. Eine entsprechende Zuverlässigkeit sowie Eignung muss nachgewiesen werden.

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