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Der Jahresfehlbetrag erklärt sich aus dem Zusammenhang mit „Jahresüberschuss“ und den damit verbundenen handelsrechtlichen Komplexen wie Bilanzierung und Bewertung sowie Jahresergebnis. Dieses Jahresergebnis ist maßgeblich für die Thesaurierung einerseits und für die Gewinnausschüttung andererseits. Ein negatives Jahresergebnis ist der Jahresfehlbetrag, also der Verlust. Ein solcher kann ausgeglichen werden, wenn das Unternehmen dazu aus einem Gewinnvortrag des Vorjahres und/oder durch Entnahme aus den Rücklagen in der Lage ist. Es ist auch möglich, trotz eines Jahresfehlbetrages einen Bilanzgewinn zu erreichen, wenn das Zahlenwerk des Unternehmens dies hergibt.

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