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Unter Emission wird die Ausgabe von Wertpapieren verstanden sowie deren Notierung an einem organisierten Geld- und Kapitalmarkt. Aber auch die Ausgabe von Geld durch die Notenbank fällt unter diesen Begriff. Die Herausgeber werden als Emittenten bezeichnet. Das Ziel von Emissionen ist in der Beschaffung von Eigenkapital sowie Fremdkapital, aber auch dessen Erhöhung begründet. Ein weiterer Grund ist die Erhöhung der Markkapitalisierung. Um Eigenkapital zu beschaffen oder zu vermehren werden Aktien emittiert. Die Begebung von Schuldverschreibungen dient der Beschaffung von Fremdkapital. Von Neuemission wird gesprochen, wenn ein Emittent erstmals oder nach längerer Pause Wertpapiere auf den Markt bringt. Insbesondere Kreditinstitute sind dauerhafte Emittenten, da sie ständig Fremdkapital benötigen, um ihren Kreditgeschäften nachzukommen. Bei einem Börsengang benötigen Emittenten nach § 32 Abs. 2 BörsG für die Wertpapierzulassung der Unterstützung mindestens eines Kreditinstituts, da dies in dieser Rechtsvorschrift verlangt wird. Denkbar ist auch die Begebung von Wertpapieren durch ein Emissionskonsortium. Dieses übernimmt die Platzierung auf dem Kapitalmarkt. Seine Aufgabe besteht in der Beratung und Begleitung des Emittenten auf dem Weg zur Emission.

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