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Der Begriff steht in unmittelbarem Zusammenhang. mit der Erstellung einer Bilanz. Beim Finanzergebnis handelt es sich um den Teil des Jahresüberschusses, der sich aus Anlagen, mithin Zinserträgen und andererseits von Kapitalaufnahme, mithin Zinsbelastungen, ergibt. Rechtsgrundlage hierfür ist das HGB, § 275. Die Ermittlung des Finanzergebnisses ist Bestandteil der Feststellung der Ertragslage eines Unternehmens. Zur Ermittlung der Ertragslage gehören des Weiteren das Betriebergebnis und das außerordentliche Ergebnis.

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