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Durch die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, die EdB, wurde für eine Absicherung des Geldes auf dem Depot des Online-Brokers für den Anleger gesorgt. Diese Absicherung umfasst für Einlagen auf Privatkonten von € 50.000 zu 100 %; über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. sind darüber hinaus Einlagen für jeden Privatkunden bis 30 % des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zu 100 % gesichert. Zum 31.12.2010 ist sogar vorgesehen, diesen gesetzlichen Entschädigungsanspruch der Anleger gemäß EU-Richtlinien-Vorgaben auf € 100.000 anzuheben. Die Höhe der Einlagensicherung variiert jedoch von Broker zu Broker und steht in Abhängigkeit zu der jeweiligen Eigenkapitalstärke. Wichtig ist dabei für den Anleger, vorab eine Klärung zu erwirken, ob und inwieweit diese Einlagensicherung besteht.

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