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Das Umlageverfahren wird dadurch charakterisiert, dass Beiträge unmittelbar aufgebraucht werden, ohne für eine Vermehrung verwendet zu werden. Diese Methode findet z. B. im Sozialversicherungswesen Anwendung. So werden die eingezahlten Beiträge direkt zur Rentenfinanzierung der Leistungsempfänger herangezogen. Andere Beispiele sind die Krankenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Sozialversicherungsträger können dennoch in einem bestimmten Umfang Rücklagen bilden.

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