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Sobald der Anleger sich entschließt, ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto zu eröffnen, verpflichtet er sich, ein Referenzkonto, welches immer ein ganz normales Girokonto ist, zu benennen. Dieses kann also das bestehende Girokonto sein, oder es besteht die Möglichkeit, ein neues, weiteres Girokonto zu eröffnen. Da das Tagesgeldkonto ein reines Anlagekonto darstellt, mit dem man keine Finanz-Transaktionen wie Abhebungen oder Einzahlungen usw. durchführen kann, ist also das Referenzkonto zwingend nötig. Fazit: Das Referenzkonto ist der Regler für den Zahlungsverkehr beim Tagesgeld oder Festgeld und wird immer für das Verrechnungskonto angelegt.

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