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Es geht hier um die so genannten Tafelpapiere. Das sind solche Wertpapiere, die sich Kunden aushändigen lassen. Geschäfte mit solchen Papieren nennt man Tafelgeschäfte. Es sind Zug um Zug- Bankgeschäfte. Das bedeutet, der Kunde erwirbt am Bankschalter („der Tafel“) gegen Bargeld ein Wertpapier, das ihm direkt ausgehändigt wird. Ein Bankkonto wird hierbei außen vor gelassen. Betroffen hiervon sind der Kauf bzw. Verkauf von Effekten. Eng mit dem Tafelgeschäft verbunden ist u. U. der Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung (Steuerverkürzung). Insbesondere dann, wenn der Käufer / Verkäufer dort, wo er ein Tafelgeschäft abwickelt zugleich ein Konto führen lässt. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (bestätigt vom Bundesverfassungsgericht) kann bei Vorliegen bestimmter Umstände der Tatbestand einer Steuerstraftat begründet sein.

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