Schlusseinheit
Eine Schlusseinheit umfasst eine bestimmte Anzahl von Wertpapieren, die mindestens umgesetzt werden muss. Dies ist erforderlich und Voraussetzung dafür, dass ein neuer Kurs festgelegt werden kann. Wird dieses Ziel nicht erreicht und wird ein Börsenauftrag von weniger als einer Schlusseinheit aufgegeben, dann spricht man von einer Fraktion.
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