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Die Bezeichnung Real Estate Investment Trust (Reit) bedeutet Immobilien-Aktiengesellschaft mit börsennotierten Anteilen.
Es ist eine Aktiengesellschaft mit dem Hauptgeschäftsfeld des Besitzes von Immobilien und / oder der Verwaltung von Immobilien. Unter die Bezeichnung REIT können auch Unternehmen fallen, die in Immobilien finanzieren. Ausschüttungen von Dividenden im direkten Bereich der Gesellschaft sind steuerfrei, während die Anteilseigner den üblichen Stauersatz zu entrichten haben. Während in den USA REITs seit 1960 zugelassen sind und z. B. die Niederlande , Australien oder Kanada folgten, sind diese in Deutschland erst seit 2007 als steuerbegünstigte Immobilien-Aktiengesellschaften zugelassen. Sie spielen insbesondere im MDAX und SDAX der Deutsche Börse AG eine gewichtige Rolle. REITs und „normale“ Immobilien-Aktiengesellschaften haben sehr wesentliche Unterscheidungsmerkmale.

Für REITs gilt:

  • Reit-Aktien werden an Börsen gehandelt. Sie sind bilanzierungspflichtig (HGB). Damit sind sie sehr transparent
  • REITs müssen keine Gewerbesteuer und keine Körperschaftssteuer zahlen. Siemüssen 90 Prozent des Gewinns als Dividende an die Anteilseigner ausschütten (die darauf Steuern zahlen)
  • REIT-Aktiengesellschaften unterliegen einer regelmäßigen Kontrolle durch den Kapitalmarkt.
  • Die REITs unterliegen neben dem REIT-Gesetz den Rechtsnormen des Aktiengesetzes und des Handelsgesetzes
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