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Die übliche Kurzform im Sprachgebrauch und Schriftverkehr ist AG. Die rechtliche Grundlage für eine Aktiengesellschaft ist das Aktiengesetz (vom 6.9.1965, BGBl. I, S. 1089 zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 9.12.2010, BGBl. 2010, T. I, S. 1900). Die AG ist eine Kapitalgesellschaft. Die AG wird charakterisiert durch mehrere wesentliche Merkmale: Sie Ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, mithin kann sie vor Gericht klagen und verklagt werden. Sie haftet gegenüber ihren Gläubigern mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das Grundkapital der AG ist in Aktien zerlegt. Die von einer AG herausgegebenen Aktien sind übertragbar. Bezüglich der Übertragung von Namensaktien gilt das dem Grunde nach ebenso. Zu beachten ist hierzu die Modifizierung des Aktiengesetzes mit dem am 25.1.2001 in Kraft getretenen NAStraG. Aktien einer AG können an der Börse gehandelt werden, jedoch ist das nicht zwingend vorgeschrieben.

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