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Hier handelt es sich um den „Nennwert“ , „Nennbetrag“ oder „Nominalwert“. Beim Nennwert eines Zahlungsmittels bedeuten diese Begriffe den gesetzlichen Wert eines Zahlungsmittels, der in der Regel durch die jeweilige Nationalbank festgelegt wird.
Bei Wertpapieren ist der Nennwert die Summe, die der Emittent dem Wertpapierinhaber bei Fälligkeit zurück zu erstatten hat. Es ist der Wert, der auf dem Wertpapier angegeben ist.

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