Gedeckte Position
Die „Gedeckte Position“ definiert sich dadurch, als der Anleger ein Finanzgeschäft derart absichert, dass er bereits ein entgegengesetztes gleichwertiges Geschäft abgeschlossen hat.
ZurückDie „Gedeckte Position“ definiert sich dadurch, als der Anleger ein Finanzgeschäft derart absichert, dass er bereits ein entgegengesetztes gleichwertiges Geschäft abgeschlossen hat.
Zurück