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Dieses Kürzel steht für „Merger & Acquisitions“. Es handelt sich um Unternehmenszusammenschlüsse oder Übernahmen. Ein „Merger-Geschäft“ hat die Fusion zweier Unternehmungen zum Inhalt. Bei einer Acquisition wird ein Unternehmen von einem anderen gekauft. M&A bezeichnet sowohl die beschriebenen Vorgänge als solche, als auch die Institutionen, die mit der entsprechenden Abwicklung dieser Vorgänge beauftragt werden. Dies können beispielsweise Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsjuristen oder Investmentbanken sein. In großen Unternehmen können auch eigene M&A-Bereiche installiert sein. Das Prozedere einer M&A-Abwicklung lässt sich in verschieden Etappen untergliedern, die da sind: Die Auswahl des Unternehmens, Kontaktierung der Geschäftsführung des Zielunternehmens, Abschluss einer Absichtserklärung, Prüfung des Unternehmens, Transaktionsplan im Ergebnis der Prüfung, die Bewertung und Preisvorstellung, der Vertragsabschluss, die Einbeziehung der zuständigen Wettbewerbsbehörde, die Übertragung des Eigentums, die Zahlung des Preises.

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