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Als Immobilienfonds verstehen sich Gesellschaftsformen, die Kapital von Anlegern sammeln mit dem Ziel, dieses in Immobilien zu investieren. Immobilienfonds können wirtschaftlich und rechtlich unterschiedliche Konstrukte sein. Immobilienfonds klassifizieren sich in offene und geschlossene Fonds.

Offene Immobilienfonds haben , wie andere Fonds auch, ein vom Gesellschaftsvermögen getrenntes Sondervermögen, eben den Fonds. In einen offenen Fonds kann grundsätzlich jederzeit Kapital eingezahlt und wieder entnommen werden (Anteilsrücknahme). Üblicherweise sind es eine große Zahl von Anteilseignern, die ein solcher Fonds hat, da der Kapitalbedarf recht hoch ist. Investiert wird meistens in eine größere Zahl von Objekten, überwiegend in Gewerbeobjekte, da diese einen höheren Ertrag erwarten lassen. Bei den offenen Fonds unterscheidet man in Publikumsfonds und Spezialfons. Erstere sind quasi jedermann zugänglich, bei den Spezialfonds eher nur institutionellen Anlegern.

Ein geschlossener Immobilienfonds wird hauptsächlich dadurch charakterisiert, dass in ein bestimmtes Objekt investiert wird. Sobald das dafür benötigte Kapital vorhanden ist, wird der Fonds geschlossen und weitere Einzahlungen, aber auch Auszahlungen, sind sodann nicht mehr ohne Weiteres möglich.
Bei den Immobilienfonds wird eine Berechnung der Fondspreise nicht auf der Basis von Börsenkursen vorgenommen, sondern erfolgt auf der Grundlage von Sachverständigengutachten.

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