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Der Begriff Zession steht in enger Verbindung mit der Abtretung (Legaldefinition in § 398 BGB). Bei einer Zession liegt die Änderung eines Schuldverhältnisses vor. Ein vorhandener Gläubiger, Zedent genannt, überträgt eine bestehende Forderung auf einen andere Person, die nunmehr die Gläubigerstellung übernimmt und als Zessionar bezeichnet wird. Hierzu wird ein entsprechender (Abtretungs-) Vertrag zwischen Zedent und Zessionar geschlossen. Damit gibt der Zedent in vollem Umfang sämtliche bisher bestehenden Rechte an der Forderung auf und diese gehen, einschließlich möglicher Nebenforderungen, an den Zessionar über.

Es wird zwischen einer stillen und einer offenen Zession unterschieden. Bei der stillen Zession wird der Schuldner nicht über die Forderungsübertragung informiert was zur Folge hat, dass der Zedent weiterhin berechtigt ist, die Forderung gegen den Schuldner geltend zu machen. Dies ist bei der offenen Zession, bei welcher der Schuldner über die Abtretung informiert wird, nicht der Fall. Nunmehr darf der Schuldner an den Zedenten nicht mehr leisten, sondern ausschließlich an den Zessionar.

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