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Gegengeschäfte werden auch als Kompensationsgeschäfte bezeichnet. Im Wirtschaftsbereich liegen dem Handelsabschlüsse zugrunde, bei denen bei einer Warenlieferung die Gegenleistung nicht unbedingt Geld sein muss, sondern darin besteht, dass eine andere Ware geliefert oder eine Dienstleistung erbracht wird. Das ist eine durchaus gängige Form im Bereich Import – Export, bei denen auf der einen Seite finanz- oder devisenschwache Partner stehen.

Auch beim Wertpapierhandel spricht man gelegentlich von einem Kompensationsgeschäft und zwar dann, wenn Käufe und Verkäufe innerhalb einer Bank ausgeglichen werden können und die Börse außen vor gelassen wird. Sie sind allerdings die Ausnahme und erfolgen nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch. In Deutschland besteht eine freiwillige Bankenerklärung, wonach die Banken sich der Börsenpflicht unterwerfen.

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