Brokervergleich24.net | Hier kann ein Broker Vergleich durchgeführt werden

http://brokervergleich24.net

Die Finanztermingeschäftsfähigkeit muss man sich quasi „erwerben“. Das hängt damit zusammen, dass Privatanleger nach deutschem Recht lange Zeit vom Handel mit Finanztermingeschäften ausgeschlossen waren. Zu diesen Geschäften gehören der Handel mit Optionsscheinen, Hebelpapieren, Swaps und Futures. Anleger, die solche Papiere erworben haben sind berechtigt, zu einem nach hinten zeitversetzten Termin, Aktien, Währungen, Rohstoffe oder Indizes zu einem Preis zu kaufen, der vorab festgelegt wurde. Dieser Handel war quasi in die Kategorie „Glücksspiele“ eingeordnet. Die diesbezüglichen in der Vergangenheit liegenden Rechtsnormen reichten vom eingeschränkten Personenkreis (Kaufleute), bis zum vollständigen Handelsverbot für Privatleute.

Erst mit der Gründung der Deutschen Terminbörse (DTB) 1990 gab es für den Privatmann wieder mehr „Freiraum“ und Privatanleger durften nach einer ausführlichen und umfangreichen Information über die Risiken des Handels auch Finanztermingeschäfte ausführen. Die DTB ist zwischenzeitlich die „Eurex“ geworden und zur größten Terminbörse der Welt avanciert. Seit 2002 ist auch eine spezielle rechtliche Regelung etwa auf Beantragung einer Finanztermingeschäftsfähigkeit nicht mehr Gegenstand. Allerdings müssen die Anleger von Finanztermingeschäften darauf hingewiesen werden, welche hohen Verlustrisiken bei diesen Handelsformen bestehen. Anleger, die mit Optionsscheinen, Futures oder Hebelprodukten handeln, werden von den betreffenden Banken alle zwei Jahre über die Handelsrisiken belehrt. Zu diesem Zweck erhalten die Anleger eine entsprechende Informationsschrift. Diese wird mit der Unterschrift des Anlegers versehen, zurückgefordert. Insofern wird auch heute noch bei den Banken der Begriff „Finanztermingeschäftsfähigkeit“ verwendet. Dies dient natürlich den Banken auch zur Absicherung von eventuellen Schadenersatzansprüchen der Anleger.

Zurück