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Der Euribor (Euro InterBank Offered Rate) wurde im Zuge der Euro-Einführung geschaffen und stellt den Zinssatz für Termingelder in Euro im Interbankengeschäft dar. Er wird für unterschiedliche Laufzeiten ermittelt und zwar für eine, zwei und drei Wochen sowie für 12-monatliche Laufzeiten und hier für einen Monat bis zwölf Monaten. Das Prozedere für die Zinsermittlung ist festgeschrieben. Börsentäglich melden 44 Kreditinstitute (darunter 11 deutsche) bis 10:45 Uhr Brüsseler Zeit Briefsätze an den Informationsanbieter Thomas Reuters.

Von diesem werden bis 11:00 Uhr Durchschnittssätze mit drei Stellen nach dem Komma ermittelt und veröffentlicht. Bei der Berechnung bleiben 15 Prozent der höchsten und 15 Prozent der niedrigsten gemeldeten Zinssätze außen vor. So sollen so genannte „Ausreißer“ unberücksichtigt bleiben, um eine „Verfälschung“ zu vermeiden. Für die Tageszeitungen ist es üblich, den EUROBOR im Wirtschaftsteil zu veröffentlichen. Dieser Zinssatz ist die Basis für Verhandlungen über Kredite und deren Zinsen, aber auch für Zinssätze bei Festgeldanlagen und ähnlichen Geschäften. Für die Banken bildet der EURIBOR die Grundlage für deren Aufschläge bei der Geldverleihung.

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