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Definiert wird der Emittent als eine Person, die übertragbare Wertpapiere und ggf. andere Finanzinstrumente begibt, mithin auf den Markt bringt. In der Regel werden als Emittenten nur juristische Personen, Institutionen des öffentlichen Rechts, Körperschaften, auch der Staat auftreten. Ziel der Emittenten ist es primär, Sich eigenkapital zu beschaffen oder Fremdkapital, bzw. Haushaltsdefizite zu verringern. So besteht stets ein enger Zusammenhang mit dem Begriff Wertpapier. An den Emittenten und dessen Wertpapiere werden strenge Anforderungen gestellt. Dies geschieht zum Schutz der Anleger und dese ordnungsgemäßen Börsenhandels. Dazu gehört beispielsweise, dass der Emittent als Unternehmen mindestens seit drei Jahren existiert sowie seine Jahresabschlüsse in drei Jahren vor dem Börsengang offen gelegt haben muss. Eine weitere Voraussetzung ist die Begleitung durch mindestens ein Kreditinstitut. Diese rechtlichen Voraussetzungen sind im BörsG näher und im Detail geregelt.

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