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Mit der Eröffnung eines Wertpapierdepots bzw. eines Anlagekontos bei einem Kreditinstitut entstehen Gebühren für die Verwaltung und Verwahrung der Wertpapierbestände. Die Gebührengröße ist unterschiedlich und richtet sich nach dem Nennwert und Kurswert, dem Bestand aber auch dem Umsatz Wertpapierarten und die Art der Verwaltung spielen ebenfalls eine Rolle. Selbst für Depots mit kleinen Beständen werden oft Gebühren verlangt. Nach einer allgemeinen Einschätzung haben sich die Depotgebühren der Banken erhöht, ohne dass von dieser mehr oder bessere Leistungen erbracht werden. Nicht selten werden Gebühren für die Abwicklung und Beratung getrennt berechnet, was ebenfalls zu einer Erhöhung beiträgt. Teilweise wird nicht eine jährliche, sondern quartalsweise Abrechnung der Gebühren vorgenommen. Auch das wird zu höheren Gesamtgebühren genutzt. Auch bei von einem Kreditinstitut selbst emittierte Wertpapierausgaben werden oft mit Depotgebühren berechnet. Dennoch gibt es von Bank zu Bank Unterschiede und Nachlässe oder teilweise Kostenfreiheit. Deshalb sollten diese Kosten vor einer Depoteröffnung abgecheckt werden. Schuldverschreibungen des Bundes können bei der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH erworben und verwaltet werden. Dort erfolgt die Verwahrung kostenlos.

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