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Der Begriff Lead Manager steht für Konsortialführer. Dem liegt zugrunde, dass gelegentlich Kreditinstitute ihre Bankgeschäfte für Kunden nicht im Alleingang durchführen, sondern ein Konsortium bilden. Solche Gebilde haben die Rechtsstellung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (auch BGB-Gesellschaft genannt).

Einzelheiten der Zusammenarbeit werden üblicherweise in einem Konsortialvertrag geregelt. Bekannt ist das Emissionskonsortium. Dessen Aufgabe ist es, auf der Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrags für einen Emittenten die Begebung von Aktien oder Anleihen (Börsengang) vorzubereiten und zu begleiten. So wird nach einer zunächst erfolgten Bedarfsermittlung die Projekterstellung durchgeführt, um daran anschließend das Zulassungsverfahren für die zu emittierenden Wertpapiere in die Wege zu leiten.

Das bedeutet eine entsprechende Abstimmung mit den zuständigen Institutionen wie Börsen-, Aufsichts- und Abwicklungsstellen, mithin der Deutschen Börse, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie der Clearstream International S.A. Je nach Vertragsgestaltung werden die entsprechenden Haftungsregelungen und die Vertriebsmodalitäten zwischen den Vertragsparteien vereinbart.

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