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In der Betriebswirtschaftslehre wird als Synonym auch Fremdkapitalkosten verwendet. Mithin handelt es sich um alle Aufwendungen, die ein Unternehmen erbringt, um Finanzierungsmittel für einen begrenzten Zeitraum zu erhalten und um damit zu investieren. Zu den Finanzierungskosten gehören:

– Einmalige und laufende Kosten für Transaktionen (Vorbereitungskosten und Kosten des Abschlusses für den Vertrag zur Aufnahme von Finanzierungsmitteln, deren Besicherungskosten, ev. anfallende Informationskosten, Tilgungskosten)
– Die Kosten für die Kapitalnutzung. Darunter fallen u. a. Zinsen, ev. anfallende Provisionen oder Disagio.
– Kosten, die sich ggf. aus bestehenden Steuervorschriften für bestimmte Finanzierungsarten ergeben.

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