Welche Gebühren fallen beim Handel mit Fonds an?
Beim Handel mit Fonds können verschiedenen Gebühren und Kosten anfallen. Die Verwaltungsgebühr der Fondsgesellschaft und der Depotbank, eine erfolgsabhängige Vergütung der Fondsgesellschaft und der Ausgabeaufschlag bzw. der Rücknahmeabschlag. Fondsanteile werden vom Anleger zum Ausgabepreis von der Fondsgesellschaft gekauft. Dabei können zwischen 3 und 8% Gebühren in Form eines Ausgabeaufschlags anfallen. Das heißt ein Anleger bezahlt für einen Fondsanteil 103-108 Euro, wobei 100 Euro in den Fond und 3-8 Euro an die Fondsgesellschaft fließen.
Wird aufgrund von Direktvertrieb oder Rabatten auf den Ausgabeaufschlag verzichtet, fällt dafür meist die jährliche Verwaltungs- und Managementgebühr höher aus. Da in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Fonds bei einer Depotbank hinterlegt werden müssen, entsteht hier eine weitere jährliche Gebühr. Je nach Vereinbarung und Bedingungen des Fonds kann zusätzlich zu den Kosten der Verwaltung auch eine erfolgsabhängige Vergütung anfallen. Hierbei werden Kosten fällig, wenn zum Beispiel ein vereinbartes Ziel übertroffen wurde. Die Berechnung des Rücknahmeabschlages ist ähnlich wie der Ausgabeaufschlag. Verkauft ein Anleger seine Fondanteile an die Fondgesellschaft zurück, würde er bei einem Anteilswert von 100 Euro 92-97 Euro ausgezahlt bekommen, während 3-8 Euro an die Fondsgesellschaft fließen würden. Grundsätzlich sind alle Gebühren und Kosten, die bei einem Fonds anfallen in den Anlagebedingungen aufgelistet.
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