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In einem Depot werden Wertpapiergeschäfte durchgeführt ( Kauf, Verkauf und Übertragung) und Wertpapierbestände aufbewahrt und verwaltet.

Ausführliche Erklärung:

Im finanztechnischen Sinn ist natürlich das Wertpappierdepot gemeint oder noch exakter, das Wertpapierdepotkonto. Es ist Voraussetzung für die Abwicklung von Wertpapiergeschäften, mithin zum Kauf und Verkauf bzw. zur Übertragung von Wertpapieren. Handelt es sich allerdings um Investmentfonds, so steht dafür der Begriff Anlagekonto.

Die Handhabung ist rechtlich normiert, fällt unter das Bankgeschäft und dafür gilt das Kreditwesengesetz (KWG i. d. F. v. 9.9.1998 (BGBl. I, S.2776, zuletzt geä. d. Art. 2 d. Ges. v. 22.6.2011, BGBl. IS. 1126). Analog dem Girokonto können Depotkonten sowohl als Einzelkonto, wie auch als Gemeinschaftskonto geführt werden, wobei sodann aber die Verfügungsbefugnisse detailliert zu regeln sind. Bei der Eröffnung eines Wertpapierdepots kommt es zu einem Vertragsverhältnis. Vertragsparteien sind die betreffende Depotbank und der/die jeweilige(n) Kontoinhaber. Wesentliche Pflichten für die Bank sind die ordnungsgemäße Verwahrung, die Überwachung und Benachrichtigung zur Ausübung und Verwertung der Anlegerrechte und Anlegerpflichten.

Hierzu gehören Bezugsrechte, Einzahlungspflichten, Abfindungs-rund Übernahmeangebote etc. Nicht in die Pflichtenlage der Bank gehört die Wertentwicklung des Anlageproduktes/Wertpapiers. Anders wiederum obliegen der Bank aus der Beratungspflicht heraus bestimmte Verantwortlichkeiten und u. U. Ansprüche des Kunden. Durch die Modernisierung des Banken- und Finanzwesens erfolgt heute die Depotverwaltung durch stücklosen Effektenverkehr. Es findet keine Bewegung von physischen Wertpapierurkunden statt. Dafür werden virtuelle Übertragungen von Depotguthaben auf Depotkonten vorgenommen.

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