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Als Haussier wird ein Anleger bezeichnet, der mit einer optimistischen Haltung bezüglich der weiteren Kursentwicklung der entsprechenden Vermögenswerte eine Long-Position aufbaut. Aus dieser Einstellung heraus bedeutet das, dass dieser Anleger entweder die Basiswerte erwirbt oder Optionen auf steigenden Kurse kauft oder bei Einnahme einer gegensätzlichen Position, Short-Positionen verkauft.

Gründe für eine Kapitalherabsetzung können sein, nicht mehr benötigtes Kapital an die Aktionäre zurückzuerstatten oder einen Bilanzverlust auszugleichen. Als Methoden der Kapitalherabsetzung kommen der Rückkauf von Aktien infrage, aber auch das erzwungene Einziehen von Aktien (§§ 237 bis 239 AktG).
Eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach dem Regelwerk der §§ 222 bis 228 AktG erfordert bestimmte Voraussetzungen. Dazu gehören,

  • ein Beschluss der Hauptversammlung mit einer Dreiviertel-Mehrheit,
  • die Angabe des Zwecks der Kapitalherabsetzung,
  • die Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister
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