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Bei jedem Kreditantrag wird auch eine Restschuldversicherung angeboten, um die Rückzahlung sicherzustellen falls das Einkommen des Kreditnehmers wegen Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder Tod entfällt. Viele Antragsteller entscheiden sich aus Unwissenheit für die Restschuldversicherung. Sie gehen davon aus, dass die Bank den Kredit eher vergibt, wenn diese Versicherung abgeschlossen wird. Die Restschuldversicherung beeinflusst die Entscheidung über die Kreditvergabe allerdings nicht. Sie wird angeboten, damit sich die Antragsteller gegen die oben genannten Risiken absichern können, wenn Bedarf besteht. Zwingend erforderlich ist der Abschluss dieser Versicherung allerdings nicht. Mitunter ist ein Antragsteller bereits gut gegen alle erdenklichen Risiken versichert, so dass beim Wegfall des Einkommens keine oder kaum finanzielle Einbußen entstehen. Eine zusätzliche Restschuldversicherung wäre dann eine unnötige Ausgabe die den Kredit verteuert.

Eine Restschuldversicherung – nicht immer notwendig

Wer bereits eine Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat ist gut abgesichert und die Rückzahlung vom Kredit ist dadurch gewährleistet. Mitunter ist die Restschuldversicherung die mit einem Kreditvertrag abgeschlossen wird zu teuer. Es lohnt sich auf jeden Fall einen Vergleich durchzuführen und dann bei Bedarf für diese Absicherung eine andere Versicherungsgesellschaft zu bevorzugen. Auf den Versicherungsschutz sollte nicht verzichtet werden, wenn nicht anderweitig vorgesorgt wurde. Wenn das Einkommen wegfällt übernimmt die Restschuldversicherung die Rückzahlung des Kredites. Bei Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit können die monatlichen Raten mitunter nicht mehr aus den eigenen Mitteln bezahlt werden. Verstirbt der Kreditnehmer haben die Hinterbliebenen sehr viel weniger Geld und sind froh, wenn die Restschuldversicherung den Restkredit abbezahlt.

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