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Dieser Begriff hat einen engen Zusammenhang mit dem Steuerrecht. Hier galt bis 2000 das so genannte Anrechnungsverfahren wonach inländische Aktionäre die von der Aktiengesellschaft gezahlte Körperschaftssteuer zurück erhielten, aber die Dividende mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern mussten. Das ergab eine Steuerungerechtigkeit gegenüber ausländischen Anlegern. Der Grund: Diese konnten, da sie in Deutschland nicht steuerpflichtig waren, die Körperschafsteuererstattung nicht erstattet bekommen. Ihre Dividenden mussten sie nach dem jeweiligen nationalen Recht versteuern lassen. Aus dieser Situation heraus ergab sich Möglichkeit eines Dividendenstripping, indem ein inländisches Unternehmen unmittelbar vor dem Dividendentermin die Aktie vom ausländischen Anleger, bekam die Dividende und verkaufte sodann die Aktie wieder mit dem Dividendenabschlag an den Ausländer. Entgegen der Auffassung des Fiskus hielt das oberste deutsche Finanzgericht, mithin der Bundesfinanzhof, in einer Entscheidung von 1999, das Dividendenstripping für zulässig. 2000 wurde durch die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens die Möglichkeit des Steuerstripping quasi liquidiert.

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