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Der Begriff „Über Pari“ sagt, dass der Kurs eines Wertpapiers höher als dessen Nennwert (der Geldbetrag, den der Emittent bei Fälligkeit zu zahlen hat) ist. Üblicherweise wird diese Angabe in Prozent vorgenommen. Der Nennwert (auch Nennbetrag) entsprich immer 100 Prozent. Sind Nennwert und Kurswert identisch, so spricht man von Pari und der Kurs liegt damit bei 100 Prozent. Von „Über Pari“ wird hauptsächlich bei Indexzertifikaten sowie bei Anleihen oder Darlehen gesprochen.

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