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Schatzanweisungen sind vom Bund, seinen Sondervermögen und den Ländern begebene Schuldverschreibungen. Verzinsliche Schatzanweisungen werden wie festverzinsliche Anleihen mit Zinskupon ausgegeben, die kurz- oder mittelfristiger Natur sind. Die Laufzeit erstreckt sich üblicherweise über sechs Monate bis zu mehreren Jahren. Unverzinsliche Schatzanweisungen werden ohne Zinsschein begeben. Hier erfolgt die Verzinsung des Kapitals im Wege der Tilgung. Mithin ergibt sich der Emissionskurs somit durch eine Diskontierung des Rückzahlungspreises bei einer Laufzeit von etwa sechs Monaten bis zu zwei Jahren.

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