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Der Begriff „Nennwert“ (auch Nominalwert) findet in mehreren Bereichen Anwendung. Bei einer Währung wird damit angegeben, welchen gesetzlichen Wert die Zahlungsmittel der betreffenden Währung entsprechend ihrer Stückelung haben. Die Festlegung erfolgt über die Institution, die die Zahlungsmittel herausgibt. Der entsprechende Wert wird auf das jeweilige Zahlungsmittel gedruckt oder geprägt.

Im Börsensprachgebrauch ist der Nennwert praktikabel bei den Wertpapieren. Hier ist der Nennwert der Betrag, den der jeweilige Emittent dem Inhaber des betreffenden Wertpapiers bei Eintritt der Fälligkeit schuldet und zurückerstattet. Er ist auf dem Wertpapier angegeben.

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