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Allgemein wird unter einer Margin die Hinterlegung eines Pfandes verstanden. Sinngemäß gilt das auch für Börsentermingeschäfte. Zwar braucht hier nicht die volle Wertsumme des betreffenden Produktes als Sicherheit hinterlegt werden, sondern ein Margin. Die Berechnung erfolgt durch ein bestehendes System, an der Eurex durch das Risk-Based–Margin-System. Mit der Margin sollen die Glattstellungskosten bei einer „overnight“-Position abgesichert werden. Bei Optionen wird unterschieden zwischen Premium-Margin und Addtional-Margin, während es bei den Futures die Initial-Margin und der Variation-Margin sind.

Ein Händler eines ausgewählten Terminkontrakts ist gehalten, zuvor eine angemessene Sicherheitsleistung zu erbringen. Das bedeutet, bares Geld auf ein beim Broker separat geführtes Verrechnungskonto zu leisten. Die betreffende Terminbörse bei der z. B. ein Future gehandelt werden soll, bestimmt die Mindesthöhe an Margin.

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