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Die Kapitallebensversicherung gehört in die Kategorie der Individualversicherungen mit dem Ziel

    1. der Absicherung im Todesfall (z. B. zugunsten der Familie) und/oder
    2. der Vermögensbildung.

Die Kapitallebensversicherung (KLV) ist eine Kombination aus einer Todesfallabsicherung und einer Sparmaßnahme. Seit Jahren steht der Abschluss einer Kapitallebensversicherung bezüglich der Effektivität in Zweifel. So u.. a. auch deshalb, weil der Versicherer hier die Möglichkeit hat, aus den Beiträgen stille Reserven zu bilden, also beispielsweise Immobilien zu erwerben, diese buchmäßig abgeschrieben werden, tatsächlich aber hohe Werte haben. Diese werden aber nicht an den Versicherungsnehmer weiter gegeben. Die Abschluss- und Verwaltungskosten für die KLV sind hoch. Die Mindestverzinsung liegt (z. Z.) bei nur etwa 2,75 Prozent. Die so genannte Überschussbeteiligung fiel in den letzten Jahren sehr gering aus.

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