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Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist eine von anderen Maßnahmen, um das Eigenkapital von Kapitalgesellschaften zu erhöhen und korrespondiert mit § 182 ff AktG. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine so genannte nominelle Kapitalerhöhung. Praktisch (technisch) erfolgt der Vollzug durch die Emission von „Gratisaktien“, auch Berichtigungsaktien genannt. Die Aktionäre leisten hierbei keine Bareinlage. Der Gesamtwert der AG bleibt unverändert, da er lediglich auf eine größere Anzahl von Aktien verteilt wird. Somit sinkt der Wert der einzelnen Aktie. Das Ziel einer solchen Maßnahme besteht darin, die Aktie „leichter“ zu machen, ihren hohen Kurswert zu reduzieren, um sie am Markt attraktiver zu machen.

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