KAG
Die Abkürzung steht für Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentgesellschaft. Es ist ein Unternehmen, das Investmentfonds ausgibt und verwaltet. Anleger haben hier die Möglichkeit, Fondsanteile zu kaufen. Für das vereinnahmte Geld wird ein Portfolio von Wertpapieren zusammengestellt, wie beispielsweise Aktien und Anleihen. Kapitalanlagegesellschaften benötigen eine Konzession zur Aufnahme ihres Geschäftsbetriebes. Sie unterliegen der Aufsicht von Finanzaufsichtsbehörden. Legt eine Investmentgesellschaft einen neuen Fonds auf, muss dieser genehmigt werden. Weiterhin sind die jeweils aktuellen Preise der Anteile zu veröffentlichen. Eine wesentliche rechtliche Grundlage bildet das Investmentgesetz (InvG), vom 15.12.2003, BGBl., I, S. 2676 i. d. F. des Art. 1 G vom 22.6.2011 (BGBl. I, S. 1126). In der Regel arbeiten KAG mit mehreren Finanzdienstleistern zusammen, wobei eine Depotbank die Verwahrung des Fondsvermögens übernimmt. Die entsprechende Depotbank ist gesetzlich verpflichtet, die Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft zu überwachen. Beim Handel an den Börsen führt diesen ein Broker aus. Für den Verkauf der Fondsanteile existieren oft mehrere Vertriebspartner.
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