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Das Handelsgesetzbuch (HGB) vom 10.05.1897, zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.03.2011, BGBl. I, S.288 ist eine der wichtigsten deutschen Gesetze des Gesellschaftsrechts. Daneben wäre das BGB zu nennen, als subsidiäre Rechtsquelle. Das HGB ist ein recht umfassendes Gesetzeswerk. Nur ein paar Beispiele der geregelten Komplexe seien genannt: Definition der Kaufleute, die Handelsfirma, das Handelsregister, der Handelsvertreter, die Handelsgesellschaften (OHG, KG, stille Gesellschaft), Abschluss- und Berichtspflicht von Kapitalgesellschaften. Bereits 1897 wurde das HGB erlassen. Es trat parallel mit dem BGB 1900 in Kraft. Es wurde natürlich im Laufe der Zeit modifiziert.

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