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Der Handel an der Börse kennt bestimmte Segmente. Welche Wertpapiere zu welchem Börsensegment gehören (zugelassen sind), ist in einem Regelwerk festgeschrieben, das gesetzlicher oder privatrechtlicher Natur sein kann. Die Börsenmakler haben sich an dieses Regelwerk strikt zu halten. Das wird von der Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) kontrolliert. Eines dieser Marksegmente ist der „Geregelte Markt“. Bezüglich der damit verbundenen Anforderungen für Zulassung zu diesem Segment, sind die Voraussetzungen (z. B. für die Publizitätspflicht) qualitativ geringer als die zum „Amtlichen Handel“.

Dennoch müssen eine Reihe von Anforderrungen erfüllt sein, zu denen u. a. gehören:
– Das emittierende Unternehmen muss seit mindestens drei Jahren existieren,
– eine Mindeststückzahl von 10.000 (Stückaktien) haben,
– das Zulassungsdokument veröffentlichen, welches Auskunft über die
tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse gibt und wesentlich ist für die
Beurteilung der Wertpapiere.
Weiterhin muss ein Unternehmensbericht erstellt werden,
– der Bilanzen, sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der zurückliegenden drei Geschäftsjahre enthält, einschließlich der Kapitalflussrechnungen,
– und des Weiteren einen Situationsbericht des vergangenen Geschäftsjahres.

Zu den Pflichten von am „Geregelten Markt“ notierten Unternehmen gehören, einen Jahresabschluss als auch einen Zwischenbericht über die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres zu erstellen und zu veröffentlichen.

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