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Der Begriff „Geregelter Freiverkehr“ ist börsenrechtlicher Natur. Um an der Börse notiert zu werden, müssen streng geregelte Voraussetzungen erfüllt sein. Soweit ein Unternehmen diese qualitativ hohen Voraussetzungen erfüllt, bekommt es die Zulassung zum „Amtlichen Handel“. Sind diese Art von Voraussetzungen nicht gegeben, werden aber „mittelstrenge Bedingungen“ erfüllt, so kann eine Notierung im Marktsegment „Geregelten Freiverkehr“ erfolgen. Bei dem Handel mit Freiverkehrswerten besteht kein Anspruch auf Ausführung.

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