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Der Genussschein ist ein gesetzlich nicht geregeltes Wertpapier. Er beinhaltet ein verbrieftes Genussrecht und hat Ähnlichkeiten mit einer Aktie aber auch mit einer Anleihe. Wenn man so will, eine Zwitterstellung. Gerade weil Genusscheine sowohl Eigenkapital- als auch Fremdkapitaleigenschaften haben, sind sie ein Instrument der Mezzanie-Finanzierung (also eine Mischform). Zu ihrem Wesen gehört, dass sie -wie eine Anleihe- in der Regel am Laufzeitende die Rückzahlung des Nominalwerts gewähren. Hinzu kommt ein jährlicher nicht garantierter Zinssatz. Die Höhe der Zinsen werden bestimmt vom Jahresgewinn des emittierenden Unternehmens. Ein erhebliches Risiko besteht bei den Genussscheinen darin, dass sie in der Regel nachrangig ausgestaltet sind. Bei einer Insolvenz wird der Inhaber mithin erst nach den anderen Fremdkapitalgläubigern bedient.

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