Brokervergleich24.net | Hier kann ein Broker Vergleich durchgeführt werden

http://brokervergleich24.net

Der Generationenvertrag hat fiktiven Charakter und stellt ab auf einen „Solidarvertrag zwischen jeweils zwei Generationen“. Er soll die Grundlage für die im Umlageverfahren finanzierte Rente sein. Der verwendete Begriff „Vertrag“ hat keinen juristischen Inhalt und ist kein Dokument, aus dem sich einklagbare Ansprüche ergeben könnten.

Es gibt mehrere, etwas unterschiedliche Definitionen des Begriffs „Generationenvertrag.“. Das ursprüngliche Rentenversicherungssystem setzte auf eine Ansparung von Rentenbeiträgen. Diese wurden paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erbracht. Jedoch war damit eine stets ausreichende Kapitaldecke nicht gewährleistet. 1957 wurde insofern eine Veränderung vollzogen, als die Rentenzahlung durch ein Umlageverfahren vorgenommen wurde und noch heute so erfolgt. Das bedeutet, dass die Einnahmen aus den Rentenversicherungsbeiträgen nicht angespart, sondern direkt für die Auszahlung der Renten verwendet werden.

Zurück