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Der „General Standard“ ist ein Marktsegment und wird abgedeckt von der Frankfurter Wertpapierbörse. Hier gelten die gleichen Zulassungsvorschriften und Folgepflichten, wie diese für den regulierten Markt im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) oder im Börsengesetz (BörsG) verankert sind. Zugleich sind Jahresfinanzberichte, die den internationalen Rechnungslegungsstandards entsprechen, zu erstellen, außerdem Halbjahresberichte, Zwischenmitteilungen oder Sofortmitteilungen.

Im General Standard sind eher kleinere und mittlere Unternehmen gelistet, die vorwiegend national agieren. Das Listing ist wesentlich kostengünstiger. Unternehmen im Prime Standard haben eine noch weitergehende Pflichtenlage, als die im General Standard. Ein Listing am amtlichen Markt ist automatisch verbunden mit einer Aufnahme im General Standard.

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