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Der Begriff Fremdkapital steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unternehmensvermögen. Bilanztechnisch wird das Fremdkapital als Passiva geführt. Ein Fremdkapital ist durch folgende Charakteristika gekennzeichnet:

  • Die Überlassung des Kapitals ist nach schuldrechtlichen Normen kündbar und befristet,
  • der Kapitalgeber hat einen Vergütungsanspruch für die Überlassung,
  • der Kapitalüberlasser ist an dem betreffenden Unternehmen nicht beteiligt und unterliegt insofern auch keiner Haftung.

Zum Fremdkapital gehören z. B. Darlehen und Lieferantenkredite, aber auch Verbindlichkeiten. Allgemein gilt, dass Fremdkapital der Teil der Mittel eines Unternehmens ist, der weder vom Unternehmen selbst noch seinen Inhabern gestellt wurde.

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