Due Diligence
Der Begriff Due Diligence tritt auf bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens und steht für „Beteiligungsprüfung“, Informationsoffenlegung. Ausgangspunkt ist ein Zielobjekt, welches zur Übernahme bzw. zum Kauf infrage kommt. In dessen Vorfeld steht die sorgfältige, systematische Sammlung von Daten und Informationen, deren Prüfung und Analyse. Betroffen hiervon sind durchaus beide Pole, nämlich Verkäufer gleichermaßen wie Käufer.
Von dieser Verfahrensweise hängt die Entscheidung zu kaufen bzw. zu verkaufen, ab. Auch die auszuübende Strategie für die Kauf/Verkaufsverhandlungen hängt von diesen Informationen und deren Aufbereitung ab. Nicht zuletzt auch die Höhe der Forderung für das Zielobjekt. Der Zeitaufwand für solche Analysen ist weitestgehend abhängig von der Größe und Struktur des Objektes, der Zeit seines Bestehens und auch von der Rechtsform. Bei privaten Unternehmen, die nur eingeschränkten Registrierungs- und Aufsichtspflichten unterliegen sowie keine Bilanzpflicht haben, werden sich oft die Daten aufwendiger ermitteln lassen. Ein Zeitrahmen bis zu sechs Monaten sollte durchaus eingeplant werden für die Datenermittlung und daraus folgender Analyse und Entscheidung.
Zunächst könnte mit einem Minimum von Daten (die zuvor bestimmt werden sollten) eine Grobanalyse vorgenommen werden und daraus eine Vorentscheidung darüber abgeleitet werden, wie und ob weiter verfahren wird. Die Recherchen können auch an Dritte in Auftrag gegeben werden, beispielsweise ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen.
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