Brokervergleich24.net | Hier kann ein Broker Vergleich durchgeführt werden

http://brokervergleich24.net

Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan. Dessen Aufgaben beziehen sich hauptsächlich auf die Überwachung der Geschäftsführung. Prüfungsaufgaben (z. B. Jahresabschlüsse, Gewinnverteilung), die Ernennung bzw. Abberufung von Vorständen, Einberufung von Hauptversammlungen etc. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern und seine Vertreter sind Anteilseigner, Vertreter der Arbeitnehmer, weitere Vertreter. Die Regelungen zum Aufsichtsrat sind sehr detailliert gesetzlich geregelt, speziell im Aktiengesetz (AktG), §§ 95 bis 116. Aufsichträte sind danach nicht nur in Akteingesellschaften zu bilden, sondern unter bestimmten, gesetzlich vorgegebenen Bedingungen auch in Kommanditgesellschaften auf Aktien, GmbH und Genossenschaften. Mitglied eines Aufsichtrates kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person werden. Aufsichtsratsmitgliedern steht eine Vergütung zu.

Zurück