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Der Begriff beinhaltet eine Aufteilung. Praktisch sieht das so aus, dass vorhandene Aktien „gestückelt“ werden. Sie werden in neue Aktien umgewandelt, die einen kleineren Nominalwert haben. Mittels des Aktiensplits setzt eine Kapitalgesellschaft faktisch den Nennwert der Aktien herab. Eine andere Methode ist die Erhöhung der Zahl der bereits ausgegebenen Aktien. Ziel ist es, die Unternehmensaktien leichter zu verkaufen, also besser handelbar zu machen. Voraussetzung eines solchen Aktiensplits ist die Genehmigung durch die Hauptversammlung. Am Eigenkapital der Gesellschaft ändert eine solche Maßnahme nichts. Auch nicht am Wert des Aktienbestandes, den der einzelne Aktionär hat. Eine solche Maßnahme fällt mehr in die Rubrik „Verkaufspsychologie“.

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