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Das Aktiengesetz vom 30.1.1937 wurde mit dem Aktiengesetz vom 6.9.1965, BGBl. I, S. 1089 zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 9.12.2010, BGBl. 2010, T. I, S. 1900 neu gefasst. Wesentliche Regularien sind dabei die Errichtung der AG, ihre Verfassung, die Rechnungslegung, die Hauptversammlung, der Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Auflösung und Abwicklung von Aktiengesellschaften. Einbezogen in dieses Gesetz sind auch die Kommanditgesellschaften auf Aktien. Enthalten sind in diesem Gesetz desweiteren ordnungs- und strafrechtliche Normen. Neben dem AktG gelten für die Aktiengesellschaften natürlich auch die Rechtsnormen des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

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